TY - JOUR A1 - Li, Yao T1 - Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei Auf- und Einbruchdiebstahl T2 - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik N2 - 2020 erließ der BGH fünf Entscheidungen zum Versuchsbeginn bei Auf- oder Einbruchdiebstahl. Der 4. Strafsenat knüpft dabei an das unmittelbare Ansetzen zum Regelbeispiels- oder Qualifikationsmerkmal an, wohingegen nach dem 5. Strafsenat ein unmittelbares Ansetzen zum Grundtatbestand, also dem Diebstahl erforderlich ist. Gleichzeitig verschiebt der 5. Senat durch die täterunfreundliche Anwendung konkretisierender Kriterien den Versuchsbeginn wieder nach vorne. Auch wenn die dogmatische Konzeption des 5. Senats vorzugswürdig ist, sind die teils unklaren Kriterien und die daraus resultierende Vorverlagerung des Versuchsbeginns mit Skepsis zu betrachten. Y1 - 2021 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/60198 UR - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_7-8_1450.pdf SN - 1863-6470 VL - 16 IS - 7-8 SP - 430 EP - 434 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER -