TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Aussagedelikte und Dolmetscher T2 - Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft N2 - „Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen. Y1 - 2022 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/62991 UR - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2022_1_1465.pdf SN - 2750-8218 VL - 1 SP - 35 EP - 40 PB - Prof. Dr. Thomas Rotsch CY - Gießen ER -