TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers T2 - Archiv für die civilistische Praxis N2 - Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn. Y1 - 2023 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/58645 SN - 0003-8997 SN - 1868-7113 VL - 222 IS - 4-5 SP - 461 EP - 499 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER -