TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts T2 - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/59369 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER -