TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung N2 - Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen. Y1 - 2004 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/14255 SN - 0721-7390 ER -