TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Kein Urheberrechtsschutz für computergeneriertes Bild T2 - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis N2 - Eine am Computer mittels elektronischer Befehle erstellte Abbildung eines virtuellen Gegenstandes stellt kein Erzeugnis iSd § URHG § 72 UrhG dar, das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist vielmehr allein das Herstellungsverfahren und insoweit die Vergleichbarkeit der technischen Prozesse. (Leitsätze des Gerichts) Y1 - 2020 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/59759 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURPRAX-B-2020-S-156-N-1 SN - 1869-3849 VL - 12 IS - 8 SP - 156 EP - 156 PB - C.H. Beck CY - München ER -