„Guantanamo Bay" : Status der Gefangenen und habeas corpus

  • Der Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guantánamo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erläutert die tatsächlichen Verhältnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und prüft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschlägigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erläutert das Verhältnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guantánamo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere für die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grundsätzlich überprüfbar sein. Dies gilt für Kriegsgefangene - die überdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren wären - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außerDer Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guantánamo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erläutert die tatsächlichen Verhältnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und prüft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschlägigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erläutert das Verhältnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guantánamo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere für die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grundsätzlich überprüfbar sein. Dies gilt für Kriegsgefangene - die überdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren wären - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außer Kraft gesetzt werden; der Verfasser hält diese Bedingungen jedoch nicht für gegeben.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Bernhard Schäfer
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus-51323
Schriftenreihe (Bandnummer):Studien zu Grund- und Menschenrechten (9)
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2003
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:14.03.2011
RVK - Regensburger Verbundklassifikation:PR 2213
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
Externe Anmerkung:
zugleich in Printform erschienen in der Universität Potsdam:
Schäfer, Bernhard: „Guantanamo Bay" : Status der Gefangenen und habeas corpus. - Potsdam : Menschenrechtszentrum, 2003. - 62 S.
(Studien zu Grund- und Menschenrechten ; 9)
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