@article{Moschtaghi2010, author = {Moschtaghi, Ulrike}, title = {EGMR : G{\"a}fgen ./. Deutschland}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {15}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {2}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-48645}, pages = {108 -- 117}, year = {2010}, abstract = {- Das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK gelten absolut; die so genannte „Rettungsfolter" ist mit der Konvention unvereinbar. - F{\"u}r den Wegfall der Opfereigenschaft reicht die Verurteilung der Polizeibeamten, welche die unmenschliche Behandlung angeordnet und durchgef{\"u}hrt haben, nicht aus. Relevant sind weiterhin die H{\"o}he der Bestrafung, die Angemessenheit disziplinarischer Maßnahmen sowie die Dauer eines vom Beschwerdef{\"u}hrer aufgrund der unmenschlichen Behandlung eingeleiteten Amtshaftungsverfahrens (Große Kammer). - Die Verwertbarkeit der mittelbar aufgrund der unmenschlichen Behandlung gewonnenen Beweise wird im Rahmen des Art. 6 EMRK gepr{\"u}ft. Allerdings besteht die M{\"o}glichkeit, dass auch im Rahmen des Art. 3 EMRK der Ausschluss der Verwertung missbr{\"a}uchlich erlangter Beweise notwendig werden kann. - Die Verwertung von Beweismitteln, die infolge einer Art. 3 verletzenden Maßnahme gewonnen wurden, wirft stets schwerwiegende Fragen in Bezug auf die Fairness des Verfahrens auf. Die Ablehnung der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten verst{\"o}ßt aber nicht per se gegen Art. 6 EMRK. Zul{\"a}ssige, f{\"u}r eine Verwertbarkeit sprechende Kriterien sind das fehlende Beruhen der Verurteilung auf dem missbr{\"a}uchlich erlangten Beweismittel und die hypothetische M{\"o}glichkeit der rechtm{\"a}ßigen Beweismittelgewinnung. Eine klare Entscheidung zur von der deutschen Rechtsprechung durchgef{\"u}hrten Abw{\"a}gung der Schwere des Grundrechtsverstoßes mit der Schwere des begangenen Verbrechens trifft der EGMR nicht.}, language = {de} } @misc{AlleweldtBaadeBongardtetal.2010, author = {Alleweldt, Ralf and Baade, Bj{\"o}rnstern and Bongardt, Michael and B{\"o}rner, Ren{\´e} and Lay{\´u}s, Rosario Figari and Kashgar, Maral and Moschtaghi, Ulrike and R{\"o}mer, Lutz and Sch{\"a}fer, Bernhard and Sch{\"o}neburg, Volkmar and Teichmann, Michael and Weiß, Norman and Wiegandt, Jan}, title = {MenschenRechtsMagazin : Informationen | Meinungen | Analysen}, volume = {15}, number = {2}, editor = {Klein, Eckart and Zimmermann, Andreas}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-48504}, year = {2010}, abstract = {Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Pr{\"u}fstand - EGMR: G{\"a}fgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gem{\"a}ß Art. 22 des {\"U}bereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verst{\"a}ndnis der UN-Konvention}, language = {de} }